Soziotherapie ist eine Kassenleistung.
Sie benötigen für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkassen eine Verordnung durch einen Facharzt oder einen Psychotherapeuten sowie eine Genehmigung Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Bis zu 5 Probestunden können auch durch Ihren Hausarzt verordnet werden.
Voraussetzung ist eine positive Prognose bzw. Therapiefähigkeit, die dazu führen kann, dass ein Krankenhausaufenthalt zu vermeiden ist.
Erwachsene haben - sofern Sie über keine Zuzahlungsbefreiung verfügen - je Termin der Leistungsinanspruchnahme eine Höhe von 10% der Kosten, mindestens € 5,-, jedoch höchstens € 10,-, zu entrichten.
Die Höhe des Eigeanteils wird durch die Krankenkasse ermittelt und mitgeteilt und muss auch an diese bezahlt werden.